LKW Kartell

MILLIARDEN-STRAFEN

LKW-KARTELL

Große Nutzfahrzeug-Hersteller haben
jahrelang ihre Preise untereinander abgesprochen.

Jetzt müssen sie Milliarden an Bußgeldern zahlen
und Kunden können Schadensersatz verlangen.

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Das Lkw-Kartell

Wer dabei war

Zum Kartell gehörten Daimler,
Iveco, DAF, MAN, Scania und Volvo/Renault.

Erst jetzt verhängten die EU-Behörden
auch gegen Scania ein Millionen-Vußgeld.

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Kunden und Leasingnehmer zahlten drauf

Fordern Sie Schadensersatz

Haben Sie zwischen 1999 und 2011 einen Lkw
der betroffenen Marken gekauft oder geleast?

Dann sollten Sie jetzt Schadensersatz zwischen
zehn und 20 Prozent des Kaufpreises fordern.

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Gemeinsam stark

EU-Recht stärkt Kunden

Neue gesetzliche Regelungen erleichtern,
künftig Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Wenn Sie gemeinsam mit anderen Geschädigten klagen,
senken Sie mögliche Kosten und verringern das Risiko.

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Wie Sie betrogen wurden


Die Nutzfahrzeug-Hersteller Daimler, Iveco, DAF, MAN, Scania und Volvo/Renault haben nicht nur jahrelang illegal die Verkaufspreise abgesprochen, sondern sich auch auf einen Zeitplan zur Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Schadstoffausstoßes geeinigt. Die Kosten haben sie auf die Kunden abgewälzt.

Sie haben sich durch ihre Absprachen dem Konkurrenzdruck entzogen, was eindeutig zulasten der Kunden ging. Damit sind Käufer und Leasingnehmer massiv geschädigt worden.

Auch wenn die VW-Tochter MAN ohne Bußgeld davongekommen ist, muss sie sich dennoch zivilrechtlich gegenüber ihren Kunden verantworten. Auch gegen MAN können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Gegen den Fahrzeughersteller Scania ermitteln die Kartellbehörden der EU  zurzeit noch. Auch hier können Sie klagen.

Ihre Rechte als Kunde


Wenn Sie Sie zwischen 1997 und 2011 einen Lkw mit mehr als sechs Tonnen Gesamtgewicht der genannten Marken gekauft oder geleast haben, können Sie Schadensersatz einfordern.

Anspruchsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sieht eine Beweiserleichterung durch sogenannte Bindungswirkungen vor: Die Beweislast ist damit umgekehrt. Die Gerichte sind an die Feststellungen der EU-Behörden gebunden.

Besonderer Vorteil: Die neue EU-Regel muss zwar in Deutschland erst noch umgesetzt werden, dennoch wird sie bereits jetzt für aktuelle Streitigkeiten angewendet. Alle Geschädigten des LKW-Kartells fallen demnach unter die neue Gesetzesregelung.

Wir haben bereits ein Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe beauftragt. Wenn Sie auch davon profitieren wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Was Sie tun sollten


In einer Kooperation mit weiteren Kanzleien bereiten wir bereits für mehrere Speditionen und Logistikunternehmen Schadensersatzklagen vor.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass durch die illegalen Absprachen der Kaufpreis der betroffenen Lkw zwischen zehn bis 20 Prozent überhöht ausfiel. Sie können als Kunde demnach also zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises bzw. der Leasingraten zurückverlangen, wenn Sie in der fraglichen Zeit einen Lkw der betroffenen Marken gekauft oder geleast haben.

Für eine kostenlose Erstberatung brauchen wir zunächst lediglich die Kauf- oder Leasingverträge der betroffenen Fahrzeuge. 

Wenn Ihr Unternehmen über eine Rechtschutzversicherung verfügt, stellen wir gerne die notwendigen Kostendeckungsanfragen für Sie.


Bundesweites Beratungsnetzwerk

KWAG - Rechtsanwälte kooperiert mit dem Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen e. V. (LVB) bei der sach- und interessensgerechten Beratung der Mitglieder des Verbandes.

Werden Sie bereits juristisch beraten? Wir sind an der Zusammenarbeit mit den gegenwärtigen juristischen Beratern Ihres Unternehmens interessiert, um eine schlagkräftige Bündelung der Ressourcen für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche zu erreichen.

Nach dem Motto "lokal beraten, bundesweit handeln, gemeinsam gewinnen" wollen wir bundesweit ein Netzwerk von kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Wenn Sie also etwa schon im Transport- und Speditionsrecht anwaltlich beraten werden, wird es sinnvoll sein, wenn sich Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt in dieser Sache mit uns in Verbindung setzt.

Mehr zum aktuellen Stand erfahren Sie auch HIER.


Nutzen Sie hier die Möglichkeit für eine kostenlose Erstberatung. Sie müssen dazu nur das folgende Formular ausfüllen.

LKW Kartell

Mein Unternehmen hat zwischen 1997 und 2011 Lkw der betroffenen Hersteller gekauft oder geleast. Ich möchte eine kostenlose Erstberatung durch einen KWAG-Rechtsanwalt.

Besteht ein Unternehmensrechtsschutz?
Welche Marke fahren Sie?

Was Sie von uns erwarten dürfen

Zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Nutzfahrzeug-Hersteller haben wir uns mit mehreren Kanzleien zur „Anwaltskooperation LKW-Kartell“ zusammengeschlossen. Damit bündeln wir ausgewiesene Fachkompetenzen in den Bereichen "Schadensersatz bei Massenverfahren" sowie "Kartellrecht" und "Transportrecht".

An der Kooperation sind gegenwärtig neben KWAG - Rechtsanwälte aus Bremen, die Kanzlei Rückoldt, Ringel und Coll aus Brake, Bartholl & Rehbehn Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Kiel, die Kanzlei Korten. Fehr. Partner aus Hamburg sowie die Berliner Kanzlei ZSKS Rechtsanwälte beteiligt. Die Kanzleien vertreten jeweils die Landesverbände Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin/Brandenburg im Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung e. V. (BGL).

Mit weiteren Kooperationspartnern mit direktem Bezug zu Spediteuren, Logistikunternehmen und Verbänden werden bereits Gespräche geführt. Sie haben so weiterhin ihren gewohnten juristischen Ansprechpartner vor Ort und müssen sich nicht anonymen „Klageunternehmen“ anschließen, können sich aber trotzdem der geballten Schlagkraft eines großen Kanzleiverbundes sicher sein.

Der einklagbare Ersatzanspruch wird sich etwa im Rahmen der Schätzung für das gegen die Nutzfahrzeughersteller verhängte Bußgeld bewegen. Bei der Festsetzung der Höhe der Bußgelder war die EU-Kommission davon ausgegangen, dass durch die Absprachen der Kaufpreis der betroffenen Lkw zwischen zehn bis 20 Prozent überhöht ausfiel.

Damit können Sie als Kunde jetzt zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen. Schadensersatz steht Ihnen selbstverständlich auch als Leasingnehmer zu, denn auch die Leasingraten sind höher ausgefallen, als es eigentlich erforderlich gewesen wäre.

Wir wollen für unsere Mandanten eine außergerichtliche Einigung mit den Herstellern erzielen, werden aber die Ernsthaftigkeit unseres Anliegens mit „Musterklagen“ unter Beweis stellen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ausgebremst vom Lkw-Kartell?

Wir setzen Ihre Ansprüche durch

gegen Daimler, Iveco, DAF, MAN, Scania und Volvo/Renault.

Profil

KWAG - Rechtsanwälte gehört zu den führenden Kanzleien für Bank-, Kapitalanlage- und Wirtschaftsrecht in Deutschland. Inhaber ist Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht. Er verfügt neben seiner ausgewiesenen juristischen Expertise über ein erhebliches Maß an technischem Verständnis, insbesondere was Kraftfahrzeuge betrifft.

Über die von uns initierte  „Anwaltskooperation LKW-Kartell“ stehen Ihnen jetzt als Mandanten bundesweit Fachkompetenzen in den Bereichen "Schadensersatz bei Massenverfahren" sowie "Kartellrecht" und "Transportrecht" zur Verfügung.

An der Kooperation sind gegenwärtig neben KWAG - Rechtsanwälte die Kanzlei Rückoldt, Ringel und Coll aus Brake, Bartholl & Rehbehn Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Kiel, die Kanzlei Korten. Fehr. Partner aus Hamburg sowie ZSKS Rechtsanwälte aus Berlin beteiligt.

Deshalb kann KWAG-Rechtsanwälte als eine von wenigen Kanzleien in Deutschland in diesem Themenkomplex eine Beratung mit exzellentem juristischem Sachverstand bieten. Über ein Netzwerk von entsprechenden Experten ergänzen wir unser Angebot im technischen und gutachterlichen Bereich.

Unsere eindeutige Positionierung an der Seite von Anlegern, Investoren und Verbrauchern sorgt für unser klares Profil. Frei von Interessenskollisionen konzentrieren wir uns voll und ganz auf Ihren Fall und kämpfen mit sorgfältig entwickelter Strategie für Ihren Erfolg.

Das gilt auch für unser Engagement gegen die illegalen Machenschaften des Lkw-Kartells.

Referenzen

KWAG - Rechtsanwälte hat zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit mit exzellenten Ergebnissen für die Mandanten abgeschlossen.

Dazu zählen auch erfolgreiche Massenklagen gegen  Volkswagen und seine Ingolstädter Konzerntochter Audi,   etwa bei dem Skandal um den Audi TT oder die Frostschäden an VW-Motoren. Außerdem spektakuläre Sammelklagen gegen ein internationales Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in Deutschland, sowie eine Vielzahl von erfolgreichen Prospekthaftungsverfahren gegen Großbanken sowie gegen namhafte Fonds- und Versicherungsgesellschaften.

Mit dem gleichen hohen Engagement haben wir natürlich auch weniger spektakuläre Fälle erfolgreich abgewickelt.

Wir nehmen Ihr Anliegen ernst.

KWAG - Rechtsanwälte ist grundsätzlich auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, von Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken. Wir vertreten kompromisslos und konsequent die Interessen unser Mandantschaft.

Die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht macht uns zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten.

Egal ob als international tätiges Logistikunternehmen mit großer Fahrzeugflotte oder als Einzelunternehmer mit einem einzigen eigenen Lkw, fordern Sie die überbezahlten Kauf- oder Leasing-Summen von den Herstellern zurück.

Wir stehen Ihnen zur Seite. Mit der geballten Durchsetzungskraft der "Anwaltskooperation Lkw-Kartell".


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