Was Sie von uns erwarten dürfen
Zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Nutzfahrzeug-Hersteller haben wir uns mit mehreren Kanzleien zur „Anwaltskooperation LKW-Kartell“ zusammengeschlossen. Damit bündeln wir ausgewiesene Fachkompetenzen in den Bereichen "Schadensersatz bei Massenverfahren" sowie "Kartellrecht" und "Transportrecht".
An der Kooperation sind gegenwärtig neben KWAG - Rechtsanwälte aus Bremen, die Kanzlei Rückoldt, Ringel und Coll aus Brake, Bartholl & Rehbehn Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Kiel, die Kanzlei Korten. Fehr. Partner aus Hamburg sowie die Berliner Kanzlei ZSKS Rechtsanwälte beteiligt. Die Kanzleien vertreten jeweils die Landesverbände Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin/Brandenburg im Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung e. V. (BGL).
Mit weiteren Kooperationspartnern mit direktem Bezug zu Spediteuren, Logistikunternehmen und Verbänden werden bereits Gespräche geführt. Sie haben so weiterhin ihren gewohnten juristischen Ansprechpartner vor Ort und müssen sich nicht anonymen „Klageunternehmen“ anschließen, können sich aber trotzdem der geballten Schlagkraft eines großen Kanzleiverbundes sicher sein.
Der einklagbare Ersatzanspruch wird sich etwa im Rahmen der Schätzung für das gegen die Nutzfahrzeughersteller verhängte Bußgeld bewegen. Bei der Festsetzung der Höhe der Bußgelder war die EU-Kommission davon ausgegangen, dass durch die Absprachen der Kaufpreis der betroffenen Lkw zwischen zehn bis 20 Prozent überhöht ausfiel.
Damit können Sie als Kunde jetzt zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen. Schadensersatz steht Ihnen selbstverständlich auch als Leasingnehmer zu, denn auch die Leasingraten sind höher ausgefallen, als es eigentlich erforderlich gewesen wäre.
Wir wollen für unsere Mandanten eine außergerichtliche Einigung mit den Herstellern erzielen, werden aber die Ernsthaftigkeit unseres Anliegens mit „Musterklagen“ unter Beweis stellen
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